paranoid halluzinatorische Schizophrenie vor. Die Genese ist offenbar noch ungeklärt, es seien weitere Abklärungen angezeigt (insbesondere MRI des Schädels sowie Lumbalpunktion zur Untersuchung des Nervenwassers). Diese Untersuchungen müssten z.B. im Kantonsspital erfolgen, was bei Fluchtgefahr der Patientin noch nicht habe organsiert werden können. Der gerichtliche Gutachter konnte diese Diagnostik nachvollziehen; sicherlich liege eine Erkrankung des schizophrenen Spektrums vor, wobei noch unklar sei, ob es sich um eine Erst- oder Einzelmanifestation einer Psychose handle.