3.1 Durch Polizei, Notfallpsychiaterin sowie Klinik ist übereinstimmend dokumentiert, dass die Beschwerdeführerin sich unter anderem durch Laserstrahlen bedroht fühlte und sich ängstigte, dass der Geheimdienst von I.________ sie verfolge und umbringen wolle. In ihrer Anhörung vom 22. November 2022 gab sie zwar an, sich nicht mehr verfolgt zu fühlen. Den Verlaufsberichten der Klinik zufolge sowie nach Schilderung des zuständigen Oberarztes zeigt sie indes weiterhin intermittierend paranoides Verhalten (z.B. Öffnen einer neuen Wasserflasche jedes Mal, wenn sie trinken möchte; Schlafen unter dem Bett, Fluchtversuch bei begleitetem Ausgang mit Ehemann und Tochter, etc.).