A. A.________, geboren 1961, wurde am 6. November 2022 von Dr. B.________, Fachärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, mit ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik C.________ eingewiesen. Dies nachdem die Polizei aufgrund telefonischer Meldung einer Drittperson an den Wohnsitz von Frau A.________ ausgerückt war und diese in ihrem Schlafzimmer auf dem Bett mit einer geladenen Faustfeuerwaffe angetroffen hatte, wobei sie wirre Aussagen machte (Laserstrahlen im Zimmer; Geheimdienst wolle sie umbringen, etc.; vgl. zum Ganzen Festnahmeverfügung der Zuger Polizei). Mit einer stationären Behandlung erklärte sie sich zunächst einverstanden.