Verwaltungsgericht bei der Beurteilung der finanziellen Verhältnisse als Grundbetrag für Kinder über zehn Jahren den Betrag von Fr. 720.– ein. Dieser Betrag beinhaltet insbesondere die Kosten für die Verpflegung sowie für Ausgaben wie Kleidung, Körperpflege, Freizeit, Taschengeld, etc., nicht hingegen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sowie Mehrkosten für auswärtige Verpflegung. Das Jugendheim E.________ geht seinerseits im Sinne einer Richtlinie für das individuelle Budget von einem Betrag von 530.– aus für Jugendliche im Praktikum oder im ersten Lehrjahr.