5.3.4 Erweist sich demnach die ursprüngliche Unterbringung als rechtmässig und erscheint zur (nachhaltig erfolgreichen) Rückplatzierung ein Übergangszeitraum als notwendig, ist auch die Platzierung während dieses Übergangszeitraums noch als rechtmässig anzusehen und sind die hierfür anfallenden Kosten folglich der Unterstützungseinheit von B.________ und ihrer Mutter zuzuordnen, zumal – mit der impliziten Auffassung der KESB – offensichtlich ist, dass beide finanziell nicht in der Lage sind, diese zu tragen.