___ bereits auch unter der Woche vermehrt wieder Zeit bei der Familie verbringen soll. Dies lässt erwarten, dass es möglich sein wird, bis Ende Juni 2023 die vollumfängliche Rückplatzierung von B.________ in ihre Herkunftsfamilie schrittweise durchzuführen, zeigt aber auch auf, dass ein abrupter Wechsel im Sinne einer sofortigen Rückplatzierung sämtliche Beteiligten überfordern würde. Ein Übergangszeitraum von insgesamt ca. vier Monaten ab Abklärungsbericht bzw. von knapp zwei Monaten ab Zeitpunkt des aktuellen Urteils erscheint Urteil F 2022 37 16