Solche Massnahmen sind denn auch bereits aufgegleist, bei bis anhin gutem Erfolg. Gemäss Schreiben der Beiständin vom 17. April 2023 (act. 22) konnten insbesondere mittlerweile unter Mitwirkung der Beiständin zwischen B.________ und ihrer Mutter verschiedene Vereinbarungen getroffen werden betreffend das Verbringen der Wochenenden neu zuhause sowie den Ausgang (Erreichbarkeit, Information, Rückkehrzeit). Für den 8. Mai 2023 ist ein Auswertungsgespräch dieser Abmachungen angesetzt, wobei dann besprochen werden soll, ob B.________ bereits auch unter der Woche vermehrt wieder Zeit bei der Familie verbringen soll.