Prüfenswert erscheint – entsprechend dem Eventualantrag der Kindesverfahrensvertreterin (KVV-act. 1 S. 10) – die Errichtung einer sozialpädagogischen Familienbegleitung, um die Beziehung zwischen Mutter und Tochter zu entlasten und diese beim Aushandeln der nötigen Regeln und Grenzen zu unterstützen, soweit die bereits errichtete Beistandschaft hierzu nicht ausreicht. Wie es sich damit verhält, erscheint allerdings aktuell stark im Fluss begriffen (vgl. auch mitgeteilte Vereinbarungen vom 17. April 2023, act. 22). Jedenfalls erschliesst sich dem Gericht nicht ohne Weiteres, inwiefern aktuell die verlangte, zusätzliche Begleitung tatsächlich notwendig oder sinnvoll wäre.