4.2.2 Die entsprechenden Vorwürfe liessen sich indes in der Folge entkräften, ohne dass im Zuge des Abklärungsverfahrens durch die KESB weitere akute Gefährdungen erhoben werden konnten (E. 4.1 hiervor). Wie bereits ausgeführt wurde, besteht zwar offensichtlich ein eskalierter Konflikt zwischen der Jugendlichen und ihrer Mutter.