4.2 Zu prüfen ist in einem zweiten Schritt, ob die angeordnete Unterbringung ein geeignetes Mittel ist, um der immerhin drohenden Gefährdung aufgrund der Überforderung der Kindsmutter mit der Erziehung einer Pubertierenden in einem für sie fremden kulturellen Umfeld zu begegnen. Dabei ist unbestritten, dass B.________ gegenwärtig einer klaren, führenden Hand und verbindlicher Regeln bedarf. An deren Aushandlung muss sie aber auch beteiligt werden, um nach und nach Selbständigkeit zu erlangen und Verantwortung für sich selber zu übernehmen. Hierbei kommt es zwischen ihr und der Mutter zu Konflikten.