4.1.2.1 Vorliegend wird der Kindsmutter einerseits mit Abklärungsbericht vom 17. Februar 2023 vorgeworfen, sie stehe einer altersgerechten Entwicklung der Jugendlichen im Weg, da "keine verbindlichen Regeln und Grenzen bestehen" würden; soweit Regeln bestünden, habe B.________ in der Vergangenheit offenbar keine Gelegenheit gehabt, an deren Festlegung zu partizipieren (act. 15 S. 9). Anderseits lässt sich dem angefochtenen Entscheid entnehmen, dass zentrales Konfliktthema zwischen Mutter und Tochter wohl die durch die Mutter aufgestellten Regeln seien, was begriffsnotwendig auf eine Partizipation der Jugendlichen hindeutet (auch wenn diese – was allgemeinnotorisch nicht unüblich ist –