Grundsätzlich von allen Beteiligten anerkannt ist, dass die gedeihliche Entwicklung von B.________ während der aktuellen Umbruchszeit, in der u.a. auch die Vorbereitung auf und der Eintritt in die berufliche Ausbildung ansteht, in besonderem Masse Struktur, Grenzen und Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten erheischt (vgl. dazu etwa auch BGer 5A_199/2020 vom 28. Mai 2020 E. 3.8.2), aber auch ein gewisses wohlwollendes Verständnis der Erziehungsberechtigten (KVV-act. 1 S. 9).