4.1.1 4.1.1.1 Die Jugendliche hatte bei der Polizei ernstzunehmende Anschuldigungen an die Adresse ihrer Mutter erhoben und insbesondere angegeben, diese würde ihr gegenüber regelmässig Gewalt anwenden. Diese Aussagen haben zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Mutter wegen Tätlichkeit, Beschimpfung sowie Drohung geführt, das am 8. August 2022 definitiv eingestellt wurde (oben lit. F). Dabei hält der Abklärungsbericht der KESB vom 17. Februar 2023 fälschlich fest, es hätten trotz wiederholter Tätlichkeiten keine weiteren Ermittlungen stattgefunden, da B.________ auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet habe (act. 15 S. 6, 9).