4. 4.1 Zu prüfen ist zunächst, ob eine Gefährdung des Wohls der Jugendlichen vorliegt, d.h. ob B.________ im Haushalt ihrer Mutter nicht so geschützt und gefördert wird, wie es für ihre körperliche, geistige und sittliche Entfaltung nötig wäre (E. 3.1 hiervor).