I. Mit Schreiben vom 3. April 2023 äusserte sich auch die Beiständin abschliessend in dem Sinne, dass die Weiterführung der Platzierung sowie der begonnenen Gespräche (in der Institution "E.________" sowie bei der Beiständin) angezeigt seien, um eine schrittweise Annäherung zu erreichen. Mit einer Rückkehr nach Hause sei eine Familienbegleitung zur Unterstützung vor Ort angezeigt (act. 20). Am 17. April 2023 konnte die Beiständin zudem Vereinbarungen zwischen B.________ und ihrer Mutter festhalten betreffend einerseits die Wochenenden (Aufenthalt neu wieder zuhause) und anderseits den Ausgang von B.________ (Regeln insbesondere bezüglich Erreichbarkeit, Rückkehrzeiten, etc.;