F. Am 23. Februar 2023 reichte die KESB ihren Abklärungsbericht vom 17. Februar 2023 zu den Akten (act. 15). Diesem lässt sich insbesondere entnehmen, dass ein Strafverfahren gegen die Kindsmutter (bezüglich Tätlichkeit, Beschimpfung sowie Drohung) am 8. August 2022 definitiv eingestellt wurde, sich die Konflikte zwischen Mutter und Tochter primär um die Festlegung und Einhaltung von Regeln für B.________ drehen würden und die Mutter sich durch die Kosten der Unterbringung von B.________ erheblich finanziell belastet fühle, da sie hierfür entweder auf die Sozialhilfe zurückgreifen oder ihre Arbeitstätigkeit erhöhen müsse.