E. Mit Eingabe vom 30. Januar 2023 verwies die Kindesverfahrensvertreterin auf ihren gleichentags der KESB übersandten Zwischenbericht mit Antragstellung (act. 11; KVVact. 1). Darin beantragte sie im Namen von B.________ deren weitere behördliche Unterbringung im Jugendheim E.________; eventualiter die enge Begleitung einer allfälligen Rückkehr der Jugendlichen in den Haushalt der Mutter, konkret durch den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienbegleitung ggf. in Form eines Jugend-Coaches. Selbentags erteilte die Beiständin Auskunft zur aktuellen Ausbildungs- und Arbeitssituation von B.________ sowie zur Finanzierung der vorsorglichen Platzierung (act. 12) und reichte die