A. Betreffend die am 15. März 2007 geborene B.________ ging erstmals am 30. Mai 2022 eine Gefährdungsmeldung der Zuger Polizei ein. Die Mutter der Jugendlichen, A.________, hatte am 27. Mai 2022 die Einsatzleitzentrale kontaktiert, da sie ihre Tochter nicht mehr erreichen konnte. Bei der Polizei sagte B.________ in der Folge aus, ihre Mutter habe ihr in der Nacht vom 25. zum 26. Mai 2022 mit einem Messer und einem Wallholz gedroht und sie mit letzterem auch geschlagen, da sie erst um Mitternacht nach Hause gekommen sei. Die polizeiliche Spurensicherung konnte am 28. Mai 2022 keine Zeichen von Gewaltanwendung feststellen (KESB-act.