Zwar ist nicht auszuschliessen, dass es sich dabei um eine bewusst manipulative Präsentation handelt. Darauf kommt es jedoch insofern nicht an, als ein Fürsorgebedarf bereits dann zu verneinen ist, wenn der Beschwerdeführer vernunftgemäss erkennen kann, wie er sich sozialadäquat zu verhalten hat und auch gewillt ist, dies zu tun, egal ob er davon intrinsisch tatsächlich überzeugt ist oder lediglich extrinsisch motiviert (z.B. durch den Wunsch, nicht mehr negativ aufzufallen und erneut in eine Klinik eingewiesen zu werden).