Im Rahmen der aktuellen manischen Episode zeigte der Beschwerdeführer vor seiner Anhaltung durch die Polizei in der Öffentlichkeit gegenüber Drittpersonen zwar ein aggressives und bedrohliches Verhalten, das auch zum Aufgebot der Polizei geführt hat. Zugute zu halten ist ihm in diesem Zusammenhang immerhin, dass er mittlerweile eine begrenzte Einsicht darin kundtut, dass solches Verhalten nicht tolerierbar ist. Dass er sowohl für den Vorfall auf der Post als auch für seinen tätlichen Angriff auf Pflegepersonal in der Klinik gegebenenfalls noch strafrechtliche Konsequenzen zu gewärtigen hat, scheint er zu verstehen und akzeptieren zu können.