Auch der behandelnde Oberarzt äusserte lediglich die Auffassung, dass Bedrohungen für Drittpersonen nicht auszuschliessen seien, benannte aber keine konkreten Anhaltspunkte, die künftig – auch ausserhalb des artifiziellen Klinikrahmens – ein (erheblich) fremdgefährdendes Verhalten erwarten lassen würden. Im Rahmen der aktuellen manischen Episode zeigte der Beschwerdeführer vor seiner Anhaltung durch die Polizei in der Öffentlichkeit gegenüber Drittpersonen zwar ein aggressives und bedrohliches Verhalten, das auch zum Aufgebot der Polizei geführt hat.