Ausserhalb der Belastungssituation des unfreiwilligen Klinikaufenthalts mit Isolation und über längere Zeit auch Fixierung am Bett sind indes tätliche Angriffe gegen Drittpersonen nicht aktenkundig und gemäss gerichtlichem Gutachter auch nicht zu erwarten. Auch der behandelnde Oberarzt äusserte lediglich die Auffassung, dass Bedrohungen für Drittpersonen nicht auszuschliessen seien, benannte aber keine konkreten Anhaltspunkte, die künftig – auch ausserhalb des artifiziellen Klinikrahmens – ein (erheblich) fremdgefährdendes Verhalten erwarten lassen würden.