Vorliegend sind mehrere fremdgefährdende Vorfälle im Klinikrahmen aktenkundig. So hat der Beschwerdeführer mehrfach Personal der Klinik verbal bedroht und auch Mitarbeiterinnen der Pflege angegriffen mit dem Ziel, aus der Isolation zu entweichen. Infolgedessen wurde er jeweils medikamentös beruhigt und über längere Zeit (mehrere Tage) physisch fixiert. Ausserhalb der Belastungssituation des unfreiwilligen Klinikaufenthalts mit Isolation und über längere Zeit auch Fixierung am Bett sind indes tätliche Angriffe gegen Drittpersonen nicht aktenkundig und gemäss gerichtlichem Gutachter auch nicht zu erwarten.