Probleme schafft durch seine Rücksichtslosigkeit hinsichtlich der Befindlichkeiten seiner Mitmenschen, und diese etwa unnötig schreckt. Diese Risiken erscheinen indes im Urteilszeitpunkt bereits wieder erheblich reduziert. Das Risiko, dass es erneut zu Vorfällen wie am 8. Oktober 2022 kommt oder der Beschwerdeführer ausserhalb der Klinik aufgrund seines Verhaltens akut und unmittelbar schwerwiegende Konsequenzen in medizinischer oder sozialer Hinsicht zu erwarten hätte, erachtete der psychiatrische Gutachter als im Gutachtenszeitpunkt nur noch als sehr gering, selbst bei Auftreten von Konfliktsituationen.