Dies gilt umso mehr, als er bereits beim Abheben seiner Ersparnisse auf der Post am 8. Oktober 2022 nach eigener Aussage einen Restbetrag von ca. Fr. 2'500.– auf dem Konto belassen hat für laufende Kosten und sein weiterer Lebensunterhalt vorerst durch Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers sowie allenfalls Zahlungen der Krankentaggeldversicherung gesichert erscheint, wie er in seiner Anhörung vom 14. Oktober 2022 darlegte. Zu bejahen ist eine Selbstgefährdung im weiteren Sinne allenfalls mit Verweis auf das Risiko des kognitiven Abbaus mit jeder erneuten manischen Phase, sowie das Risiko, dass sich der Beschwerdeführer soziale und strafrechtliche