Der Beschwerdeführer zeigte sich insbesondere über seine finanziellen Angelegenheiten grundsätzlich orientiert und es ist nicht absehbar, dass er Dispositionen treffen könnte, die ihn finanziell nachgerade ruinieren würden. Dies gilt umso mehr, als er bereits beim Abheben seiner Ersparnisse auf der Post am 8. Oktober 2022 nach eigener Aussage einen Restbetrag von ca. Fr. 2'500.– auf dem Konto belassen hat für laufende Kosten und sein weiterer Lebensunterhalt vorerst durch Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers sowie allenfalls Zahlungen der Krankentaggeldversicherung gesichert erscheint, wie er in seiner Anhörung vom 14. Oktober 2022 darlegte.