Dass sich der Patient im Beurteilungszeitpunkt bereits wieder viel "geordneter" präsentiere, nachdem er sich von der Einnahme des Stimmungsstabilisators Valproat habe überzeugen lassen, bestätigte denn auch der behandelnde Oberarzt. Der Beschwerdeführer zeigte sich insbesondere über seine finanziellen Angelegenheiten grundsätzlich orientiert und es ist nicht absehbar, dass er Dispositionen treffen könnte, die ihn finanziell nachgerade ruinieren würden.