Von der Polizei wurde der Beschwerdeführer hernach in verwirrtem Zustand in einer nahegelegenen Pianobar angetroffen. In der Anhörung vom 14. Oktober 2022 gab A.________ an, er habe in dieser Bar ein Halloween-Video gedreht für Instagram; auf der Post habe er ausdrücklich gesagt, dass es sich nicht um einen Überfall handle. Er könne indes verstehen, dass dies von den umstehenden Personen anders aufgefasst worden sei. Er habe sicher eine Grenze überschritten; dass das Tragen einer Vollmaske verboten sei, sei ihm nicht bewusst gewesen, zumal er die fragliche Halloweenmaske im Geschäft ohne Weiteres habe erwerben können. Das "Gipfeli" habe er von einem Kollegen erhalten.