C. Am 14. Oktober 2022 wurde A.________ von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in den Räumlichkeiten der Klinik C.________ angehört. An der Verhandlung nahmen seitens der Klinik Prof. Dr. med. D.________, Chefarzt, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie die behandelnden Ärzte Dr. med. E.________, Oberarzt, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und F.________, Assistenzarzt, teil. Als gerichtlicher Gutachter wirkte Dr. med. G.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Zürich, mit, der sein Gutachten im Anschluss an die Anhörung mündlich erstattete.