4. Rechtsanwältin B.________ ist aus der Gerichtskasse mit Fr. 1'320.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen. 5. Das Gesuch des Verfahrensbeteiligten 1 um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters wird als gegenstandslos abgeschrieben. 6. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden.