5.4 Mit dem Entscheid in der (spruchreifen) Sache im Sinne des Verfahrensbeteiligten 1 erübrigen sich Weiterungen zu dessen mit Eingabe vom 20. November 2022 (act. 11 f.) erneuertem Antrag um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters. Dieser ist als gegenstandslos abzuschreiben. Urteil F 2022 32 15 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: __________________________________ 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.