Bei der Beurteilung der Urteilsfähigkeit geht die Rechtsprechung differenziert vor und setzt insbesondere bezüglich eines Kontaktabbruchs zum besuchsberechtigten Elternteil zurecht wegen der damit verbundenen mittel- und längerfristigen Folgen strenge Massstäbe an (vgl. für einen Überblick Kilde, a.a.O., Rz. 149 mit Hinweisen). Vorliegend geht es um den persönlichen Umgang eines noch nicht einmal siebenjährigen Kindes mit seinem Vater, wobei eine Beeinflussung des Kindes klar erfolgt ist (vgl. oben E. 4.2.1).