Stark suggestive Wirkung hat etwa, wenn der beschuldigende Elternteil alle möglichen Vorsichtsmassnahmen trifft, damit ja nichts passieren kann, etwa indem die Besuchskontakte nur noch eingeschränkt oder in Begleitung stattfinden (Maag, a.a.O., S. 480, mit Hinweis). Schliesslich stellt es auch keine Seltenheit dar, dass Kinder auf besorgte Nachfrage der Erwachsenen hin nach sexuellen Handlungen solche bejahen und ausschmücken, auch wenn sie gar nicht stattgefunden haben (vgl. Fallbeispiele bei Maag, a.a.O., S. 481 ff.; zu den sogenannten "Gleichklanglügen", die bei suggestivem Ausfragen der Kinder entstehen, S. 487 f.).