O., S. 473 ff.). Suggestiv wirken nicht nur bewusste verbale oder nonverbale Beeinflussungen, sondern auch bereits durch die Kinder wahrgenommene Einstellungen, Erwartungen oder Befürchtungen der Eltern. Stark suggestive Wirkung hat etwa, wenn der beschuldigende Elternteil alle möglichen Vorsichtsmassnahmen trifft, damit ja nichts passieren kann, etwa indem die Besuchskontakte nur noch eingeschränkt oder in Begleitung stattfinden (Maag, a.a.O., S. 480, mit Hinweis).