Weiter ist bekannt, dass betroffene Kinder dazu neigen, Ängste und Befürchtungen des obhutsberechtigten Elternteils zu übernehmen; dieser kann seinerseits das Aussageverhalten der Kinder – selbst ohne bösen Willen – fehl interpretieren vor dem Hintergrund seiner eigenen Vorbehalte gegen den Ex-Partner sowie eines allfälligen Wunsches nach Ausgrenzung des Ex-Partners zugunsten eines neuen Partners, der für das Kind eine Stiefelternrolle übernimmt (vgl. hierzu Schwenzer/Cottier, a.a.O., Art. 274 N 15 mit Hinweisen). Es kommt zu Verunsicherung der Kinder und zu verzerrter Verarbeitung der Erfahrungen mit dem abwesenden Elternteil (vgl. zum Ganzen Maag, a.a.O., S. 473 ff.).