4.2.2 Das durch die Mutter geschilderte Verhalten von E.________ und ihrem Bruder ist denn auch klar vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen ihren Eltern einzuordnen. Es ist in diesem Kontext nicht unüblich und auch kein "Alarmzeichen" für Misshandlungen oder Missbrauch durch den Kindsvater. Vielmehr sind Symptome wie Kopf- und Bauchschmerzen, Schlaf- und Essstörungen, Bettnässen, Ängste und aggressives Verhalten bekannte Reaktionen von Kindern auf die Trennungskonflikte an und für sich. Weiter ist bekannt, dass betroffene Kinder dazu neigen, Ängste und Befürchtungen des obhutsberechtigten Elternteils zu übernehmen;