3.3 Der Kindsvater verweist insbesondere auf den Einfluss der "Diskussionen am Familientisch über den abwesenden Vater" auf E.________ sowie auf seinen gegenüber der KESB formulierten Antrag auf Einsetzen einer Kinderanwältin oder eines Kinderanwalts für seine Tochter, wobei es dem Ermessen dieser Person überlassen werden solle, ob und in welchem Zeitpunkt ein kinderpsychologisches Gutachten sinnvoll sei (act. 3).