___ zum Kontakt mit dem Vater gezwungen werden solle, während dies bei ihrem Bruder nicht der Fall sei (act. 1 Ziff. 18 ff.). Die KESB habe auf weitere Sachverhaltsabklärungen nicht allein deshalb verzichten können, weil das Strafverfahren mangels Tatverdachts eingestellt worden sei (act. 1 Ziff. 21 ff.). E.________ habe gegenüber ihrer Mutter nach einem Besuchswochenende Anfang 2021 erzählt, dass der Vater sie im Bett intim berührt ("am Schneggli gestreichelt") und sie geküsst habe (act. 1 Ziff. 26). Zu einer solchen Schilderung habe sie das Kind nicht motiviert oder beeinflusst (act.