_ habe während der Zeit des Strafverfahrens und der Monate davor nicht mehr schlafen können und regelmässig Albträume gehabt. Seit sie den Kindsvater nicht mehr sehe, habe sich dies gelegt. Dies habe die Kindsmutter auch in ihrer Anhörung durch die KESB am 7. Juni 2022 dargelegt (act. 1 Ziff. 14). Eine eigentliche Anhörung von E.________ habe nicht stattgefunden. Diese sei nur gefragt worden, ob sie sich vorstellen könne, ihren Vater in einem Besuchstreff zu sehen, was sie bejaht habe (act.