Urteil F 2022 32 4 E. Der Kindsvater meldete mit Eingabe datiert vom 14. November 2022 unter anderem das Scheitern eines begleiteten Besuchs am 6. November 2022 (act. 9); am 20. November 2022 reichte er das ausgefüllte UP-Formular samt Belegen nach (act. 11). F. Mit abschliessender Stellungnahme vom 23. November 2022 hält die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest (act. 13). Das Verwaltungsgericht erwägt: