A.c Am 29. April 2021 erstattete A.________ gegen den Kindsvater Strafanzeige wegen Verdachts auf mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Pornografie und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht zum Nachteil von E.________ und F.________. Die KESB stellte den Kindern mit Entscheiden vom 25. Mai 2021 (Nr. 2021/0884 und 2021/0885) einen Vertretungsbeistand für das Strafverfahren zur Seite. Die Staatsanwaltschaft I.________ stellte das Strafverfahren gegen C.________ mit Einstellungsverfügung vom 21. Juli 2021 (ST.2021.13382) rechtskräftig ein, nachdem kein Tatverdacht erhärtet werden konnte (KESB-act. 2.25 Sachverhalt lit.