4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an den Beistand J.________, an Dr. med. C.________ sowie an die ärztliche Leitung der Klinik B.________. Zug, 29. August 2022 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende