Ebenfalls ist erstellt, dass dieser der Behandlung bedarf, um drohenden Schaden von der Beschwerdeführerin sowie ihrem erwachsenen, im selben Haushalt lebenden, Sohn abzuwenden. Die aktuelle Behandlung und Betreuung beinhaltend eine Medikation im Wesentlichen mit Orfiril zur Rezidivprophylaxe manischer Episoden wird auch von Gerichtsgutachter zumindest insofern als adäquat beurteilt, als damit die Stimmung der Patientin ein Stück weit stabilisiert wird, wenngleich der Gutachter darauf verweist, dass die medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft seien, was indes nicht auf ein Versäumnis der Klinik, sondern auf die fehlende