indes gehen beide davon aus, dass bei Austritt im aktuellen Zustand innert sehr kurzer Frist ein Rückfall erfolgen würde, zumal eine Nachbetreuung – etwa durch eine tägliche Psychiatrie-Spitex und eine ambulante psychiatrische Betreuung – noch nicht organisiert werden konnte. Der Gutachter verweist darauf, dass ideal und medizinisch wünschbar an sich sogar ein Wechsel in ein Wohn- oder Pflegeheim wäre, bei toxischem Umfeld zuhause. Auf sich alleine gestellt, sei die Beschwerdeführerin umtriebig, auch Urteil F 2022 31 7