Wie der psychiatrische Gutachter darlegt, erscheinen damit die medikamentösen Therapieoptionen nicht ausgeschöpft, und benötigt deshalb die Beschwerdeführerin aktuell noch mehr Betreuung sowie Milieutherapie. Aktuell stimmen die behandelnde Oberärztin sowie der Gutachter zwar darin überein, dass es der Beschwerdeführerin bereits deutlich besser gehe als bei Eintritt; indes gehen beide davon aus, dass bei Austritt im aktuellen Zustand innert sehr kurzer Frist ein Rückfall erfolgen würde, zumal eine Nachbetreuung – etwa durch eine tägliche Psychiatrie-Spitex und eine ambulante psychiatrische Betreuung – noch nicht organisiert werden konnte.