Gemäss übereinstimmender Auffassung der zuständigen Oberärztin und des psychiatrischen Gutachters besteht eine Krankheitseinsicht nur partiell, was insbesondere dazu führt, dass sie aktuell nur mit Orfiril als Stimmungsstabilisator behandelt wird, da sie die Einnahme andere Medikamente, insbesondere zusätzlich eines Neuroleptikums, verweigert, mit denen eine Zustandsverbesserung wesentlich schneller zu erreichen wäre. Wie der psychiatrische Gutachter darlegt, erscheinen damit die medikamentösen Therapieoptionen nicht ausgeschöpft, und benötigt deshalb die Beschwerdeführerin aktuell noch mehr Betreuung sowie Milieutherapie.