Zu Mittag habe die Beschwerdeführerin nichts gegessen und offensichtlich auch keine Flüssigkeiten getrunken, da die Getränke unbenutzt schienen. Diesbezüglich ist weiter aus den Verlaufsberichten der Klinik aktenkundig, dass sie dort das ihr angebotene Wasser wiederholt wegschüttete, da dieses komisch schmecke bzw. sie überzeugt war, es sei ihr etwas reingeschüttet worden. Ihre einzige verwertbare Aussage sei gewesen, dass sie sich in Oberwil befinde. Weitere Fragen (bspw. über die Situation, das Datum und ihre Person) seien durch Jammerlaute bzw. Geschrei unterbrochen worden. Die Beschwerdeführerin sei somit allgemein nicht ansprechbar gewesen und könne sich selbst auch nicht versorgen.