Ärztin fand die Beschwerdeführerin gekrümmt auf dem Bett; vor dem Bett lag eine verdreckte Unterhose. In Gegenwart des Dienstarztes versuchte die anordnende Ärztin wiederholt ohne Erfolg eine Unterhaltung mit der Beschwerdeführerin zu beginnen. Diese hielt sich den Kopf und deckte die Ohren zu. Sie war trotz Wiederholung der ihr gestellten Fragen nicht in der Lage, selbst zu beantworten, ob sie Schmerzen bzw. an welcher Stelle sie Schmerzen habe. Zu Mittag habe die Beschwerdeführerin nichts gegessen und offensichtlich auch keine Flüssigkeiten getrunken, da die Getränke unbenutzt schienen.