Dieser bekundet zwar, auch ambulant Arzttermine wahr- und die Medikamente einnehmen zu wollen und sich um eine ambulante psychiatrische Betreuung kümmern zu wollen. Seine Versicherungen stehen indes nicht zuletzt im Widerspruch zu seinem Verhalten nach dem letzten Spitalaustritt, wo er bereits selbiges versicherte, ohne dass ihn dies in der Folge gehindert hätte, die Medikation abzusetzen.