5.2 Gemäss übereinstimmender Prognose des Klinikvertreters und des Gutachters ist die Fortführung der Medikation im Anschluss an die initiale Einstellung grundsätzlich ambulant möglich. Mit Blick auf die wöchentlich notwendigen Blutspiegelkontrollen bezüglich des Lithiums setzt dies indes eine hohe Compliance voraus, die gegenwärtig beim Beschwerdeführer noch nicht zu erwarten ist. Dieser bekundet zwar, auch ambulant Arzttermine wahr- und die Medikamente einnehmen zu wollen und sich um eine ambulante psychiatrische Betreuung kümmern zu wollen.